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Gemeindereform

 

Die amerikanische Militärregierung veranlasst die Zusammenlegung der kleinen Gemeinden Pönning und Oberharthausen. Am 04. Oktober 1945 beschloss die Gemeinde Pönning „keine Bedenken gegen die Zusammenreglung mit der Gemeinde Oberharthausen“. Am 28. Dezember 1947 beschloss wiederum der Gemeinderat Pönning:„Keine Einwendungen gegen die Auseinanderlegung der beiden Gemeinden Pönning undOberharthausen“.

Unterzeichnet haben: 1. Bürgermeister Haller, 2. Bürgermeister Seb. Mayer und die Räte: Kollmeier, Krammer, Schiesl und Gruber.

 

 

  • 1948 erfolgte die 1. freie Wahl nach dem Krieg.Johann Schiesl, CSU, Landwirt Hs. - Nr. 1 wurde zum 1. Bürgermeister gewählt, sein Stellvertreter wurde Sebastian Mayer, Landwirt Hs. – Nr. 6.
  • 1966 wurde Johann Schiesl von Jakob Zach, Landwirt Hs. – Nr.121/2 abgelöst
  • 1966 – 1978 Jakob Zach, CSU

 

 

Mit der Gemeindereform kam das Ende der Gemeinde Oberharthausen. Da nun größere Gebietseinheiten geplant waren, mussten sich Oberharthausen und Pönning nach einer neuen Verbindung umschauen. Es lag nahe eine Gemeindeehe mit Perkam anzustreben. Beide Gemeinden gehören zur Pfarrei Perkam; und sie sind auch mit Perkam im Schulverband. Doch dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung. Perkam entschied sich für eine Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Rain, damit wurde die Entfernung zum Hindernis. Nun war es naheliegend, die Hände nach Feldkirchen auszustrecken. Hier hatte man Glück.
Aufgrund der Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, des Art. 8 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern, der Art. 3, 4 und 5 des Ersten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27. Juli 1971 (GVBl S. 247) und der Art. 5 des zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. Dezember 1971 (GVBl S. 450), jeweils geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1975 (GVBl S. 413) erließ die Regierung von Niederbayern folgende Änderung im Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen:
Amtsblatt der Regierung von Niederbayern Nr. 13 vom 14. April 1976, § 17

Aus folgenden Gemeinden und Gebietsteilen wird eine neue Gemeinde gebildet:
  
a) Gemeinde Feldkirchen ohne das in § 24 genannte Gebiet
  
b) Gemeinde Metting
  
c) Gemeinde Mitterharthausen ohne den Gemeindeteil Mitterast (§2)
  
d) Gemeinde Oberharthausen
  
e) Gemeinde Pönning und
    f) nordwestliche Gebietsteile im Bereich der Gemeindeteile Großklöpfach und Saulbach der
Gemeinde Leiblfing

Die Freude war kurz.Die Gemeindegebietsreform gliederte die Gemeinde Salching in die Gemeinde Aiterhofen ein (§18,e).

Gegen diese Neugliederung erhob Salching Einspruch und hatte Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte am 14. Dezember 1977 die Rechtsverordnung von 12. April 1977 für nichtig. Die Gemeinde Salching wird nun Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen, mit Sitz in Aiterhofen.

§ 17 erhält folgende Fassung:
   
1) Aus folgenden Gemeinden und Gebietsteilen wird eine neue Gemeinde gebildet:
           
a) Gemeinde Feldkirchen ohne das in § 24 genannte Gebiet.
            b) Gemeinde Mitterharthausen ohne den Gemeindeteil Mitterast (§ 2)

   2) Die neue Gemeinde wird Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen (§ 33a)

 

Der § 23 (= Stadt Geiselhöring) wird wie folgt ergänzt:
     
f) die Gemeinde Oberharthausen
    
g) die Gemeinde Pönning

die Verordnung tritt am 01. Mai 1978 in Kraft Landshut, den 11. Januar 1978
Dr. Schmid, Regierungspräsident

 

Nach dem großen Staunen, hat sich die Gemeinde Pönning beschlussmäßig für die Eingliederung in die Stadt Geiselhöring ausgesprochen, während Oberharthausen diese Zustimmung nicht gegeben hat.
 
In einem Schreiben des 1. Bürgermeisters Alfred Heindl, Geiselhöring vom 06. Februar 1979 an den Staatsminister Alfred Dick, spricht er die Überzeugung aus, dass „...die Bewohner der beiden Orte weitgehenst sich an die neuen Gebietsverhältnisse gewöhnt und bei einer geheimen Befragung bzw. Abstimmung der Bevölkerung beider Orte diese zu Gunsten von Geiselhöring ausfallen würde“... „Der Stadtrat Geiselhöring würde einer Wiederausgliederung der Ortsteile Pönning undOberharthausen in keinem Falle die Zustimmung geben, ohne dafür irgend einen anderenGebietsausgleich zu erhalten“.

gez. Alfred Heindl, 1. Bürgermeister

 

Die Gemeinde Feldkirchen wurde im Hinblick auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten und ihre Aufgabe als Standort für die Bundeswehr aus der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen herausgenommen und durfte am 01. Januar 1980 wieder als selbstständige Gemeinde beginnen.

 

Neu im Stadtrat ab 1978

Der Stadtrat 1978 bei der Vereidigung durch Bürgermeister Alfred Heindl.
Das Bild zeigt den Stadtrat mit den neu hinzugekommenen Ortssprechern. 
Für Oberharthausen wurde als 1. Ortssprecher Johann Schmaißer gewählt.

 

 


ile laber

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