Herr Pfarrer Josef Schmaißer hat in den bischöflichen Archiven in Regensburg folgende Beschreibung der Filialkirche von Oberharthausen im Kirchensprengel Atting gefunden. Es ahndelt sich dabei um eine Aufschreibung des damaligen Pfarrers von Atting und kgl. Distr. Schulinspektors , Herrn Sebastian Weinzierl, aus dem Jahre 1860. Herr Pfarrer Schmaißer hat die im Original in deutscher Handschrift verfasste Beschreibung dankenswerter Weise in die lateinische Schrift transkribiert.
Beschreibung der Filialkirche Oberharthausen 1860
Verfaßt im Jahre 1860 von Sebastian Weinzierl
Pfarrer in Atting und kgl. Distr. Schulinspektor
C Filialkirche Oberharthausen
- Diese Filialkirche ist zu allen vormittägigen Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen und abgeschafften Feiertagen durch den ersten Kooperator berechtigt, mit Ausnahme – des Patroziniums und der Kirchweihe in Rinkam und Wiesendorf und des Titularfestes der Herz-Maria-Bruderschaft in der Pfarrkirche in Atting, wo 1. Kooperator in den genannten Kirchen zu funktionieren hat, und in Oberharthausen kein Gottesdienst ist.
An Sonn- und Feiertagen ist ein hl. Amt, an abgeschafften Feiertagen gewöhnlich eine hl. Messe. Außerdem müssen daselbst die Sub Nr. VIIC gestifteten Gottesdienste abgehalten werden.
Aus gutem Willen und aus Herkommen, dessen Dauer nicht angegeben werden kann, sind in der Kirche zu Oberharthausen an einigen Wochentagen in der Hl. Adventszeit , hl. Englämter. Auch ist hin und da mit spezieller Erlaubnis des Pfarrers an Werktagen eine hl. Messe, wozu jedoch keine Verpflichtung besteht, und auch kein Recht erwaschsen darf. Zu Andachten an Nachmittagen besteht kein Recht. - Bezüglich der Taufe in Filialbezirke :
nämlich dem Dorfe Oberharthausen und dem Weiler Oberholzen gilt als Recht, daß die Kinder in den Wintermonaten von Allerheiligen bis Ostern durch den I. Kooperator in der Filialkirche dortselbst getauft werden, in den Sommermonaten von Ostern bis Allerheiligen in die Pfarrkirche zur Taufe bebracht werden sollen. Aus gutem Willen wird jedoch gestattet, daß auch in den Sommermonaten die Kinder in Oberharthausen getauft werden. Haustaufen finden nur im Notfall statt.
Für den Filialbezirk werden das Bußsakrament, die Communion, das Viaticum und die hl. Ölung durch den 2. Kooperator gespendet und ebenso die Begräbnisse , Trauergottesdienste, Jahrtage, Trauungen un die damit verbundenen Gottesdienste gehalten und ebenso die Predigten oder Homilien an den Sonn- und Festtagen, so daselbst Gottesdienst ist.
Die Predigten oder Homilien weden stets vormittags unter dem hl. Amte gehalten. Frühpredigten können nicht sein, weil nur ein Priester dort funktioniert.
Ungewißheiten und Streitigkeiten bestehen bezüglich 1 und 2 nicht. - Das Amt an Sonn- und Feiertagen wird nach Vorschrift gehalten und dabei alles, was zu singen ist, gesungen, mit Ausnahme des PATER NOSTER, welches nur an Festtagen gesungen wird. Levidiert wird nie.
- Nachmittagsgottesdienste finden in Oberharthausen nicht statt; nur an Fronleichnamstag und der Kirchweih wird manchmal eine Vesper gehalten, wozu aber jedesmal vom Pfarrer die Erlaubnis erteilt werden muß.
- Das Sanctißimum in der Monstranz wir beim hl. Amt an den hohen Festtagen, an den Quatembersonntagen un d bei den Engelämtern ausgesetzt. Sonst wird an Sonn- und Feiertagen beim hl. Amte das Ciborium ausgesetzt.
Prozessionen mit dem Sanctißimum werden gehalten am Fronleichnamfeste, dem darauffolgenen Sonntage und beim Bittgang um die Felder. - Da in Oberharthausen kein Lehrer, sondern nur ein der Musik nicht kundiger Messner ist, so wird durch ein hinzu bestelltes Individium beim Amte die Orgel gespielt, und so gut es eben geht gesungen. Man muß sich leider mit Jedem behelfen. Volksgesang findet nicht statt.
- Festa propia für diese Kirche gibt es nicht
- In der Charwoche wird nur am Gründonnerstage durch den Kooperator ein Amt gehalten, dann das Sanctißimum in einem hierzu hergerichteten Orte in der Sakristei aufbewahrt und am Ostertage wieder in den Tabernakel getragen. Andere Verrichtungen finden in der Charwoche daselbst nicht statt.
- Die Hochzeiten von dem Filialbezirke werden in der Kirche daselbst gehalten un die Benedictio sponsorum während des Amtes vorgenommen.
- Die Leichenbegängniße werden in der Kirche Oberharthausen für den Filialbezirk ebenso gehalten wie sie für den Pfarrbezirk Atting in der Pfarrkierche gehalten werden, weshalb dahin verwiesen wird.
- Betreff der Taufen wird auf Nr. 2 verwiesen. Werden sie, was fast immer gschieht, in Oberharthausen gehalten,
so geschieht die Taufe in der Kirche an dem Nebenaltare, Haustaufen finden nur in dringenden Notfällen statt. - Die Wöchnerinnen des Filialbezrikes werden in der Kirche Oberharthausen immer jene, welche längere Zeit krank sind, ausnahmsweise zu Hause gesegnet.
- Ist in dem Filialbezirke ein Kranker zu versehen, so wir dahin II. Kooperator abgeholt und das Sanctißimum von der Filialkirche aus in derselben Weise zum Kranken getragen, wie es für den Pfarrbezirk von der Pfarrkirche aus geschieht, weshalb wieder dahin verwiesen wird.