Meldung aus der Stadt Geiselhöring vom 17.04.2018
Bequem parken im Stadtzentrum von Geiselhöring
Kostenfreie Kurzzeitparkplätze bieten Vorteile für Kunden und Gewerbetreibende
Im Rahmen des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)“ welches im Jahr 2017 durch den Stadtrat verabschiedet wurde, konnte festgestellt werden, dass die Parkplatzsituation im Stadtzentrum von Geiselhöring verbesserungsfähig ist. Auch Bürger und Gewerbetreibende hatten eine Veränderung gefordert. So kam es in der Vergangenheit teilweise dazu, dass zahlreiche Parkplätze am Stadtplatz über mehrere Tage mit PKW`s belegt waren und Kunden das Parken am Stadtplatz nicht möglich war.
„Als Stadtverwaltung sind wir stets bemüht, die Parkplatzsuche so einfach wie möglich zu gestalten. Das Parken am Stadtplatz direkt vor dem Ladengeschäft ist ein großes Plus in Geiselhöring“, so Erster Bürgermeister Herbert Lichtinger. Bereits im vergangen Jahr hatte sich daher die Stadt Geiselhöring mit Projektleiter „Stadtentwicklung“ Stefan Klebensberger damit beschäftigt, eine Verbesserung herbeizuführen.
Im südlichen Bereich der Regensburger Straße, Am Lins, auf dem gesamten Stadtplatz und am Pfarrplatz besteht die Möglichkeit PKW´s für die Dauer von 2 Stunden kostenfrei abzustellen. Lediglich eine Parkscheibe ist dafür erforderlich.
Außerdem stehen weitere 120 kostenfreie Parkplätze auf den umliegenden Parkplätzen im Gritsch-Hof, in der Rosengasse, der Adolf-Kolping-Straße, der Straubinger Straße, der Dingolfinger Straße sowie rund um das Jugendtagungshaus und Am Lins zur Verfügung. Auf diesen Parkplätzen können PKW´s auch dauerhaft abgestellt werden.
Um einen guten Überblick über die insgesamt ca. 240 Parkplätze zu erhalten, wurde der Flyer „Bequem parken im Stadtzentrum“ aufgelegt.
Damit Besucher wie auch Kunden künftig eine Parkscheibe zur Hand haben, wurden von etlichen Gewerbetreibenden Parkscheiben erworben, die ab sofort im Ladengeschäft an Kunden ausgegeben werden.
Die Parkplatzsituation im stadtplatznahen Umfeld wird gelegentlich überprüft und versucht den entsprechenden Erfordernissen anzupassen.
Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, 18.04.2018.




















