Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz am 16.03.2017:

Leider befindet sich Oberharthausen in dem 10 km Radius um den betroffenen Hof.
Deshalb gilt für uns weiterhin noch die allgemeine Stallpflicht wie bisher bis voraussichtlich 21.03.2017!
Stellungnahme Landratsamt Straubing am 16.03.2017:
















