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Der Termin für die Nachwahl ist der 01.02.2015 

Nach der Ungültigkeitserklärung der Bürgermeister- und Stadtratswahl vom 16.03.2014 hat das Landratsamt Straubing-Bogen den  01. Februar 2015 als Termin für die Nachwahl bestimmt. An diesem Sonntag wird auch der Kreistag nachgewählt.

Der Wahlausschuss der Stadt Geiselhöring hat am 18. November erneut über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrats entschieden. Folgende Bewerber wurden zugelassen:

 

Bürgermeisterwahl

Wahlvorschlag 01: Herbert Lichtinger 

Wahlvorschlag 02: Bernhard Krempl

 

Stadtratswahl

 

Wahlvorschläge

 

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 01. Februar 2015

- Unionsbürger sind

- das 18. Lebensjahr vollendet haben

- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der   Lebensbeziehung aufhalten

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Die Frage, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehung befindet, war nach den für ungültig erklärten Wahlen vom 16.03.2014 Gegenstand intensiver und kontroverser öffentlicher Diskussionen. Die Stadtverwaltung hat, soweit nach den vorliegenden Informationen Zweifel über den Schwerpunkt der Lebensbeziehung bestanden, umfangreiche Erhebungen gemacht und die Meldedaten entsprechend überarbeitet. Auf dieser Basis wird das Wählerverzeichnis erstellt.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten bis spätestens 11. Januar 2015 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten bekommen hat, sollte sich unverzüglich an die Stadtverwaltung wenden (Tel. 09423/940012). Sie wird kurzfristig den Grund dafür prüfen und denjenigen ggf. auf ausdrücklichen Antrag ins Wählerverzeichnis aufnehmen. Dem Antrag müssen plausible Nachweise oder Erklärungen beigefügt werden.

Das Wählerverzeichnis wird vom 12. - 16. Januar 2015 zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung zur Einsicht aufliegen. Sollte jemand bei der Einsichtnahme feststellen, dass er aus seiner Sicht zu Unrecht nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, kann er bis spätestens Freitag, 16. Januar 2015 Beschwerde dagegen einlegen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich ab 12. Januar 2015 möglich sein. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass diesmal keine Online-Beantragungen möglich sind.       

 


ile laber

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