Aufruf der Stadt Geiselhöring
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am Sonntag, 08. Oktober 2023, finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.Alle Personen, die für die Landtags- und Bezirkswahl im Wählerverzeichnis der Stadt Geiselhöring stehen, bekommen automatisch in den kommenden Tagen eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Die Briefwahlunterlagen können online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/geiselhoering oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen OR-Code beantragt werden. Der Online-Antrag ist ab sofort bis 04.10.2023, 16 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
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Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern wieder die Landtagswahlen und auch die Bezirkstagswahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Das Wahllokal für den Stimmbezirk 0007 (Oberharthausen) ist das Gemeinschaftshaus Oberharthausen.
Für die Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler insgesamt vier Stimmzettel: zwei weiße für die Landtagswahl und zwei blaue für die Bezirkswahl. Diese beiden Wahlen finden in Bayern grundsätzlich gleichzeitig statt und werden alle fünf Jahre durchgeführt.
Es gibt eine Erst- und eine Zweitstimme zu vergeben.
Mit der Erststimme wählen Sie eine oder einen Stimmkreisabgeordneten.
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine oder einen Wahlkreisabgeordneten.
Die zwei Musterstimmzettel für den Landtag sind über die folgenden links anzusehen:
(pdf- Musterstimmzettel bitte anklicken)
(pdf- Musterstimmzettel bitte anklicken)
Erststimme Bezirkstagswahl 2023
(pdf- Musterstimmzettel bitte anklicken)
Zweitstimme Bezirkstagswahl 2023
(pdf- Musterstimmzettel bitte anklicken)