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Die ILE Laber fördert auch 2023 wieder regionale Kleinprojekte. Oberharthausen hatte sich schon 2021 ( Chronik der ehgemaligen Bürgerinnen und Bürger von Oberharthausen)  und 2022 (Restaurierung der fünf Feldkreuze von Oberharthausen) erfolgreich Projekte angemeldet, die dann mit 80 % der Nettokosten gefördert wurden. Es wäre vielleicht gut, sich in den Vereinen Gedanken zu machen, ob es nicht auch heuer wieder ein Kleinprojekt in Oberharthausen gibt, das von der ILE gefördert werden könnte. Die Anträge müssen bis 28. Februar eingereicht werden...

Förderaufruf der ILE Laber vom 24. Januar 2023:

 

ILE Laber: Förderaufruf Regionalbudget 2023

 

Bis 28. Februar 2023 bis zu 10.000 Euro für ein regionales Kleinprojekt beantragen

In der ILE Laber-Sitzung vom 24. November hat das Gremium der ILE Laber sich für eine Beantragung des Regionalbudgets 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern ausgesprochen und anschließend die Fördermittel beantragt. Nun liegt der Zuwendungsbescheid vom Amt für Ländliche Entwicklung vor. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hatte der kommunale Gemeindeschluss Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain diese Fördermöglichkeit nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 Euro beantragt. Dadurch konnten zahlreiche attraktive Maßnahmen in der Region finanziell unterstützt und zur Umsetzung gebracht werden, was zu einer Aufwertung der Laber-Region geführt hat. Neubau eines Bushäuschens, Errichtung eines Kinderspielplatzes, Neubau einer Zuschauertribüne, Restaurierung von Feldkreuzen... - mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde! „Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen." erklärt ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger. „Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig." Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Damit das Regionalbudget in dem Kalenderjahr, für das es bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten. Die wesentlichen Meilensteine sind dabei, der Beginn nach Vertragsunterzeichnung im März/April 2023 und die Fertigstellung bis zum 20. September 2023. „Gefördert werden können Kleinprojekte, mit dem Ziel die Region attraktiver zu gestalten und einen Mehrwert für die Gesellschaft zu erzielen. Langfristig führt dies zu einer Aufwertung der Laber-Region." erklärt ILE Laber-Vorsitzender Herbert Lichtinger weiter. Darunter fallen explizit Maßnahmen mit dem Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Alle bis 28. Februar 2023 bei der Stadt Geiselhöring eingereichten Projektanträge werden im Entscheidungsgremium von Vertretern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet. Anschließend erfolgt im März/April 2023 die Zu- oder Absage der Projektförderung durch die ILE Laber. Nach Vertragsunterzeichnung kann mit dem Kleinprojekt begonnen werden.

Die Antragsformulare und weitere Infos finden Interessierte auf den Homepages:

www.geiselhoering.de

www.laberweinting.de

www.mallersdorf-pfaffenberg.de

www.gemeinde-rain.de

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle der ILE Laber Stadt Geiselhöring, Erster Bürgermeister Herbert Lichtinger, Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring

Fragen dazu beantwortet jede beteiligte Gemeindeverwaltung sowie ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


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