
Straubinger Tagblatt vom 30.03.2022
















Gewässerrandstreifen in der Oberharthausener Flur
(entnommen aus dem Gesamtplan von Stadt Geiselhöring)

Für Oberharthausen trifft diese Regelung nur auf den Harthausener Bach zu.
Ein Zweig beginnt in der Perkamer Flur,

geht runter bis zum Vorhaltebecken

der andere Zweig entspringt im Peringer Weiher

und fließt Richtung Dorf.

Beide vereinen sich im nördlichen Teil des Wildgeheges von Franz Pömmerl zum Harthausener Bach.

Dieser fließt im Graben des neu gebauten Hochwasserschutzes am Dorf vorbei

in Richtung Alburg.

Die künstlichen Entwässerungsgräben, die bei der Flurbereinigung angelegt wurden,
sind von dieser Verordnung nicht betroffen.

Gewässerrandstreifen der Stadt Geiselhöring
(bitte anklicken)
















