Wie es einst auf dem Land an Lichtmess war
Maria Lichtmeß is heut, die Zeit ist um eine Stunde fortgeschritten…
Ein altes Sprichwort heißt:
„Z' Weihnachten um an Mucknschritt, z` Neujahr um an Hahnatritt, Dreikini um an Hirschnsprung, Lichtmess um a ganze Stund.“
Ein richtiger Bauernfeiertag war einst der 2. Februar, der eigentliche Jahresanfang im volkstümlichen Bauernkalender. Seinen Namen hat Liachtmessn von der Lichterweihe, von der „Lichtmesse" und Lichterprozession, die heute allerdings auf den darauf folgenden Sonntag von Maria Lichtmess verlegt sind.
In den Auslagen der Wachszieher und Dorfkramer prangten Wochen vor „Lichtmessn" farbige, verzierte Wachsstöckl in Buch-, Herz- und Knäuelform, lagen in Bündeln geschichtete Haus- und Wetterkerzen für Tauf-, Brautsegen, Erntedank, Sterbensweh und Tod, gegen Schauer, Wasser- und Feuersnot. Gut ging das Wachsgeschäft in diesen Tagen, denn jeder weibliche Dienstbote bekam von der Bäuerin „z'Lichtmessn" ein Wachsgeschenk. Die heiratsfähige Tochter erwartete sich von ihrem Hochzeiter ein goldgeblümeltes Prachtstöckl mit aufgegossenen Röserln, flammenden Herzen oder verschlungenen Händen, der Knecht verehrte der Hausmagd für das Aufbetten ein rotes Wachspräsent mit einem Bildl und einem Spruch, und Dodl und Död hielten für ihre Patenkinder ein Wachsstöckl bereit. Besondere Zierstücke kamen in das Glaskastl oder fanden zwischen dem Linnen im Kasten einen Ehrenplatz.

Verschiedene Wachsstöcke
In der Lichtmesswoche fanden sich auch Dienstherrschaft, Kinder und Ehehalten in vielen Bauernhäusern unseres Heimatbezirkes am Abend nach der Stallarbeit im Herrgottswinkel der Wohnstube zusammen, um hier für die abgeschiedenen Seelen der Familie und der „Freundschaft" einen Rosenkranz zu beten. Für jeden Toten „pappt" auf einem Weilingsbrettl ein brennendes Pfennigkerzerl und wehe, wenn es im Hauche des Beters verlöschte. Nach altem Aberglauben brannte es als Sterbenslichtl dann bald hinter dem eigenen Sarge. Das Tropfwachs kam ins Herdfeuer und schützte den Hof vor Blitz- und Feuersgefahr.

Der Ahrnmarkt 1925 in Straubing, ähnlich wie zu Lichtmess (Bild unbekannt)
Der Dienstherrschaft ging es am Lichtmesstag dick ein, denn da ging es auch um das Ein- und Ausstehen der Dienstboten, wenn auch verschiedentlich die Knechte schon auf Stephani den Dienstplatz änderten. Die meisten Bauern wussten, was sie ihren Dienstboten für Treue und für Fleiß schuldeten: Rechte Entlohnung, gute Behandlung, eine nahrhafte Kost und von Zeit zu Zeit ein anerkennendes Wort. Es war auch in der „guten alten Zeit" nicht wenig, was die Bauern an Lohn den Dienstboten zu geben hatten. Hören wir mal, was für so eine „Ausbedung" so üblich war. Für eine Magd fünf Mark Haftgeld beim Dingen, also vor dem Einstehen am Dienstplatz, 320 Mark Arbeitslohn jährlich, zehn Meter weißes Baumwolltuch zu Hemden, sechs Meter Hemdenzeug, Stoff zu einem schönen "Gwand", ein Schnittschurz, ein Sommergwand für die Heumahd und ein Paar Schuhe. Außerdem wurden vereinbart pro „Knetat" (Bachat = Brotbacken) ein Laib Brot, 23 Küachln, ein gehöriges Stück Schweinefleisch, einige Blut- und Leberwürste sowie ein großes Stück Brot auf Fastnacht, 23 farbige Eier auf Ostern und schließlich Küchln auf Weihnachten und Kirchweih. Ganz früher erhielt die Dirn am Schluss der Woche jeden Samstag eigens sechs Küachln. Auf Jakobi sind fünf Mark "Jackerszech", am Palmtag beziehungsweise am Tag der Jahreskommunion fünf Mark „Palmzech"' fällig.
Mägde vom Zellmerhof beim Distelstechen am Feld
Die Unterdirn, Dreierdirn, Drittelsdirn, und „s'Mella" (Madl) sind in ihrer Entlohnung entsprechend der Rangordnung bezüglich des Barlohnes und des "Zuakemmats" etwas geringer 'eingestuft. Schließlich winkt der Dirn, die die Schweine zu versorgen hat (Saudirn) noch ein weiteres kleines Einkommen; indem sie pro „Fekla" (Ferkel) 20 Pfennig und pro Frischling eine Mark „Saugeld" vom Bauern bekommt. Der Stallmagd oder dem Schweizer werden für jedes Stück Großvieh beim Verkauf zwei bis drei Mark, für jedes Kälbchen 50 Pfennig Stallgeld gewährt. Erster Knecht, Mitterknecht, Stangareiter, Dreier (Drittler), Oberbua und Unterbua sind zwar bezüglich des Barlohnes besser dran wie die ihrer Dienststufe entsprechenden weiblichen Ehehalten (ein Knecht bezieht zum Beispiel 500 Mark Jahreslohn), dürfen sich aber keineswegs eines so großen „Zuakemmats" erfreuen. Dem ersten Knecht sind zum Beispiel nur drei Hemden, ein Fürta (Schaba) ausgemacht, den anderen "Mannsbuidern" zwei „Hemada" und ein „Fürta". Haftgeld, Palmzech und Jackastärk erhalten sie nach ihrem Dienstrang von sechs bis zwei Mark abwärts.
Auf "Lichtmessen" in der Frühe nach der Kirche holte abermals der Bauer die mit blanken Goldfuchsen und neuen Talern gefüllte lederne „Geldkatze" aus dem sicheren Versteck und zahlte damit seine Ehehalten aus, nicht ohne die guten Wirtschafter- und Sparer zu loben und dem einen oder anderen einen guten Rat oder eine ernste Mahnung zu geben. Mancher Taugenichts aber holte sich bei dieser Gelegenheit einen gehörigen Rüffler, den er sich nicht „hinter die Ohren" steckte.

Die Knechte Müller Karl, Zellmer Hans und Preiß Karl mit zwei gekörten Stieren vom Zellmerhof.
Die 1781 unter Kurfürst Karl Theodor von Bayern erlassene, von Baron von Kreittmayr in 44 Punkten abgefasste Dienstbotenordnung hat übrigens an und für sich in damaliger Zeit „die Zügellosigkeit, den Übermuth und allerlei sonstigen Muthwillen der Dienstboten und Tagwerker" stark beschränkt. Alle Dienstboten mussten sich mindestens auf ein Jahr verdingen und durften vor Ablauf dieser Frist den Dienstplatz nicht verlassen, es sei denn, „dass sie in langwürige Krankheit verfallen oder eine anständige Heurath überkommen, oder dass sie das Gut ihrer Eltern übernommen hätten". Die „Dingung" konnte nur sechs Wochen vor Lichtmes und Michaeli geschehen. Das Haftgeld durfte den 20. Teil des Lohnes nicht übersteigen, widrigenfalls zwei bis vier Reichtaler Strafe beziehungsweise Arrest verhängt wurden.
Sechsjährige Militärzeit oder Arbeitshaus drohte den Knechten, die wiederholt ihre Arbeitsstelle bei einem Bauern widerrechtlich verließen. „Aufhetzer oder Unterschleifgeber", die das Entlaufen der Dienstboten unterstützten, wurden in Geldbußen bis zu zwölf Taler genommen oder in besonderen Fällen mit Arrest, Stockhieben oder "Geigen" bestraft. Da der Dienstherr im 18. Jahrhundert vor Beendigung eines Dienstjahres keinen Heller Lohn auszahlen durfte, und die Knechte und Mägde bei Wirten, Bierzäpflern und Schenkleuten auf Grund der Ehehaltenverordnung vom 17. März 1755 keinen „Pump" anlegen konnten, war von Haus aus jede unnütze Ausgabe der Dienstboten unmöglich. Die seinerzeit noch übliche Schlenkelweil auf Lichtmess - die Zeit zwischen Austritt und Wiedereintritt in den Dienst - gestattete die schon erwähnte Dienstbotenverordnung. Diese Freizeit diente den Ehehalten dazu, ihre Wäsche und Kleidung in Ordnung zu bringen und dem Heimatort, den Eltern, Geschwistern und der „Gfreundschaft" einen Besuch abzustatten. Während sich diese freien Tage oft bis Agatha (5. Februar) ausdehnten, durfte das „Kälberweilen" in früherer Zeit nur zwei Tage dauern. Blieb ein Dienstbote länger als drei Wochen ohne Dienst, so wurde er mit strengen Strafen belegt.

Die Bäuerin ließ sich von jeher beim „Schlankeln" nicht „anschaugn". Sie kochte an diesen Tagen „schmierbig" auf: Den Bleibenden zur Ehr, den Ausstehenden zu Geh und Weh. Sie „brachte" die scheidenden Dienstboten aus und die neuen ein; denn: „Z'Lichtmesse is koa Bäuerin so arm, dass net ihr Pfandl hoaß und fett macha kann." Ein Laib Brot, der so genannte Zehr- oder Wanderlaib, war jedem Knecht, jeder Magd, jedem Buam und Madl, die den Dienst verließen, getreues Geleit und sollte über die Zeit der Trennung bis zum Wiedereintritt in den neuen Dienst hinüberhelfen. Auch zum Einstand wurde da und dort ein „Schenklaib" verabreicht.
Am liebsten wurde als Einstehtag in unserem Heimatbezirk der Mittwoch gewählt: schickte sich das aber nicht nach dem Kalender, so warteten die Dienstboten mit dem Dienstantritt bis zum Samstag, denn man sagte: „Am Migga kumma de Gschicktn, am Pfingsta de Unsinniga, am Freitag die Lausinga, und am Samstag d'Nudlbuam." Im Sonntagsklüftl holten die Knechte mit Fuhrwerk oder Schlitten an den Schlenkeltagen die „Gwandkasten" und Truhen der neu eingestandenen Dienstboten bei ihren früheren Dienstherren. So etwa hat sich das damals abgespielt: Vor dem Hauserhof steht unruhig der Bräundl mit dem Kleewagl. Die Maurer-Zenz und der Weber Hias verlassen den Dienstplatz. „Er" übernimmt daheim das elterliche Gütl. Und da hat er sich die Zenz als fleißige Hauserin ausgesucht.
Auf der steinernen Haustreppe schütteln sie dem Bauern und der Bäuerin, den Kindern und anderen Dienstboten, mit denen sie ein paar Jahre schiedlich und friedlich zusammen gehaust haben, noch einmal herzhaft die Hände und nehmen Abschied. Der Oberknecht fährt ihnen Kasten und Truhe ins elterliche Haus. Ein frohes Wünschen, ein lebhaftes Winken begleiten den Abschied, die Peitsche knallt, ein paar wehmütige Blicke und das Gefährt biegt um die Ecke.
Und von ferne klingen die Lichtmessverse:
„Heint is a schena Tog, singan de Moasn, heit is da Liachtmesstag, do müass ma roasn."
Quelle: Magazin Mitterfels, Homepage Sallach
„Heit is Liachtmess, Bauer zahl aus
nimm i mei Ranzal, moch a gloanz Tanzerl,
und geh vom Tor naus.
Draussahalb vorm Tor schau i nomoi um,
wia schee is de Gegend , wia load is ma drum.“
Quelle: Nik Söltl
„Heit is Liachtmeß, Bauer zahl aus,
nimm mei Packerl und geh vom Tor naus
vorn geh i ausse und hint geh i nei,
Bauer i bitt recht schee, stell mi wieder ei“
Quelle: Nik Söltl
So haben die Arbeitsbücher der Dienstboten ausgesehen:
Hier das Arbeitsbuch von Maria Sax, geb. Gierl die bei Wild Peter in Arbeit war.



der Text links: Bei verschiedenen landw. Arbeiten als landw. Dienstmagd
bei Maria Wild Landwirtin in Oberharthausen als Melkerin
