Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium für

Umwelt und Verbraucherschutz am 16.03.2017:

 

Stallpflicht

 

 

 


 

 

 

Leider befindet sich Oberharthausen in dem 10 km Radius um den betroffenen Hof.
Deshalb gilt für uns weiterhin noch die allgemeine Stallpflicht wie bisher bis 
voraussichtlich 21.03.2017!  

 


 

Stellungnahme Landratsamt Straubing am 16.03.2017:

 

Landkreis Straubing