Da auch in Oberharthausen in vielen Familien eine Hühner- und Geflügelhaltung besteht, ist diese Verordnung zur Verpflichtung zur Aufstallung auch bei uns bindend.

 

Im folgenden die Allgemeinverfügung vom Landratsamt Straubing - Bogen und auch der Stadt Geiselhöring (veröffentlich auf der Webseite der Stadt):

 

Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), Bekämpfung der Geflügelpest im Landkreis Straubing - Bogen 

 



Verpflichtung zur Aufstallung durch Allgemeinverfügung

 

Stallpflicht1

 

Stallpflicht2