Aus der letzten Stadtratssitzung Geiselhöring:
In der letzten Stadtratssitzung wurden u.a. die Hebesätze für die neu festgelegte Grundsteuer vorgestellt.
Es gab auch zwei Themen, welche Oberharthausen direkt betreffen:
Da die Stadt Geiselhöring eine Kreditaufnahme von 2,1 Mio Euro getätigt hat, verlangt die Kommunalaufsicht dafür konkrete Einsparungen.
1. Eine davon ist auch, dass die Träger der Gemeinschaftshäuser und Jugendheime einen Teil der anfallenden Kosten selber übernehmen sollen.
Das betrifft natürlich auch unser Gemeinschaftshaus mit integriertem Jugendheim.
Die genauen anfallenden Belastungen für die Dorfgemeinschaft wird die Stadt Geiselhöring bei passender Gelegenheit aufzeigen.
2. Der Entwurf für die Ortsabrundungssatzung "Oberharthausen-Ost" wurde genehmigt.
Dort soll am Ende des Dorfes ein "Naturhaus mit Erddeckung" entstehen.

Laberzeitung, Samstag, 05.10.2024
Neue Hebesätze festgelegt
Stadtrat befasst sich mit Grundsteuer-Reform – Konsolidierungsmaßnahmen
Geiselhöring. (red) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird für die Stadt Geiselhöring auf 422 steigen, der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 176 sinken: Das hat der Stadtrat in seiner jetzigen Oktober-Sitzung beschlossen. Außerdem wurden Konsolidierungsmaßnahmen für den Haushalt 2024 festgelegt. Dies war eine Auflage der Kommunalaufsicht des Landratsamtes, damit der 29-Millionen-Euro-Haushalt mit seiner vorgesehenen Kreditaufnahme von rund 2,1 Millionen Euro genehmigt wurde. Die neue Grundsteuer wird 2025 in Kraft treten. Mit dem Grundsteuer-Hebesatz können Gemeinden die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. In Geiselhöring lag der Hebesatz bisher bei 340 von Hundert sowohl für die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe (der Buchstabe A steht für agrarisch genutzter Boden) sowie die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke (der Buchstabe B steht für baulich genutzter Boden). Für die Berechnung der Grundsteuer wurde also bisher der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mit 3,4 multipliziert. Dieser Faktor ändert sich jetzt im Zuge der Grundsteuer-Reform. Die Reform soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen, das heißt für die Gemeinden sollen die Einnahmen in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Entsprechend fair sollen die Hebesätze angepasst werden. Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ermitteln, mussten alle Grundstückseigentümer bis 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Kämmerei der Stadt Geiselhöring hat bei der Berechnung der neuen Hebesätze auf die Daten des Finanzamtes zurückgegriffen und die Zahl der Grundstückseigentümer miteinkalkuliert, die noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Der Vorschlag des Finanzausschusses lautete schließlich, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 422 von Hundert und für die Grundsteuer B auf 176 von Hundert festzulegen. Für Gewerbegrundstücke bleibt der Hebesatz bei 325 von Hundert. Diesen Vorschlag befürworteten die Stadträte einstimmig. Das bedeutet aber auch, dass aufgrund der neuen Berechnungsvorgaben des Finanzamtes einige Steuerzahler mehr und andere weniger bezahlen werden müssen. Kreditaufnahme unter Auflagen genehmigt Zweites gewichtiges Finanzthema der Stadtratssitzung war die Haushaltssatzung 2024, die der Kommunalaufsicht im Landratsamt Kopfzerbrechen bereitet hat. Der Haushalt ist bekanntlich im Juni wegen des Kaufs des Schleusinger-Anwesens noch einmal mit einem Volumen von 29 Millionen Euro verabschiedet worden. Im geänderten Haushalt 2024 ist die Allgemeine Rücklage bis zur Mindestrücklage aufgebraucht. Das ist die Voraussetzung dafür, um Mittel für eine Fremdfinanzierung des Grundstückskaufs aufnehmen zu können. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen von rund 2,1 Millionen Euro hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes jedoch nur unter einer Auflage genehmigt. Und zwar musste die Stadtverwaltung eine Liste mit konkret ausgearbeiteten Einsparungsmaßnahmen vorlegen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt sichergestellt werden kann. Die Kommunalaufsicht empfahl, einen zusätzlichen jährlichen Überschuss von etwa 185.000 Euro aus dem Verwaltungshaushalt zu „erwirtschaften“. Bürgermeister Herbert Lichtinger betonte, dass die Situation im diesjährigen Haushalt vor allem durch Tarif-Steigerungen und die erhöhte Kreisumlage an den Landkreis bedingt sei. Zudem seien die sehr hohen Strompreise in 2024 und 2025 im Zuge der Bündelausschreibung des Gemeindetages dafür verantwortlich.
Der Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen beraten und Beschlussempfehlungen für den Stadtrat gefasst, denen das Gremium dann auch einstimmig folgte. So sollen etwa die Träger der Gemeinschaftshäuser und Jugendheime künftig einen Teil der Nebenkosten übernehmen; Bürgermeister Herbert Lichtinger wird entsprechende Gespräche mit den betroffenen Dorfgemeinschaften beziehungsweise Vereinen führen. Ebenso soll ermittelt werden, welche Möglichkeiten es zur Kostenbeteiligung für die Nutzung der Labertalhalle gibt. Für Veranstaltungen in der Labertalhalle, etwa Konzerte oder Kabarettveranstaltungen, soll generell die Miete erhöht werden. Des Weiteren soll die Mitgliedschaft bei diversen Vereinen gekündigt, die Hundesteuer erhöht und für die Bücherei ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für Erwachsene von 20 Euro nach dem Vorbild von Straubing erhoben werden. Die Verwaltungsgebühren sollen erhöht werden, genauso wie die Mieten für städtische Wohnungen. Für die Nutzung städtischer Liegenschaften soll eine Gebührensatzung erstellt werden. Ebenfalls in die Konsolidierungsmaßnahmen einkalkuliert wurde die Kosteneinsparung durch die Schließung des Freibads infolge der Sanierung 2026 und die günstigeren Stromkosten ab 2026.
Letztlich genehmigte der Stadtrat auch die Entwürfe des Bebauungsplans für eine zehn Hektar große Freiland-PV-Anlage bei Tuffing sowie den Entwurf für die Änderung der Ortsabrundungssatzung „Oberharthausen-Ost“. Dort soll am Ende des Dorfes ein „Naturhaus mit Erddeckung“ entstehen.