2022 03 30 Straubinger Tagblatt Kartierung abgeschlossen

 

Straubinger Tagblatt vom 30.03.2022

 

 

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Gewässerrandstreifen in der Oberharthausener Flur

(entnommen aus dem Gesamtplan von Stadt Geiselhöring)

 

Gewässerrandstreifen

Für Oberharthausen trifft diese Regelung nur auf den Harthausener Bach zu.

 

Ein Zweig beginnt in der Perkamer Flur,

P1140719

 

geht runter bis zum Vorhaltebecken

P1140746

 

der andere Zweig entspringt im Peringer Weiher

 

P1140729

 

und fließt Richtung Dorf.

 

P1140733

 

Beide vereinen sich im nördlichen Teil des Wildgeheges von Franz Pömmerl zum Harthausener Bach.

 

P1140741

 

Dieser fließt im Graben des neu gebauten Hochwasserschutzes am Dorf vorbei 

 

P1140763

 

in Richtung Alburg. 

 

P1200055


Die künstlichen Entwässerungsgräben, die bei der Flurbereinigung angelegt wurden,

sind von dieser Verordnung nicht betroffen.

 

P1140760

 

 

Gewässerrandstreifen der Stadt Geiselhöring

(bitte anklicken)