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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Am 26. September 2021 wird der Deutsche Bundestag gewählt. Ohne die Unterstützung der ehrenamtlichen Wahlhelfer kann die Durchführung einer Wahl nicht gelingen. Die größte Herausforderung hierbei ist es, genügend motivierte Wahlhelfer zu finden.

Daher sucht die Stadt Geiselhöring zahlreiche Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit. Um als Wahlhelfer tätig sein zu können, muss man selbst bei der Wahl des Deutschen Bundestages wahlberechtigt sein (vgl. hierzu § 12 Bundeswahlgesetz). Der Hauptwohnsitz in Geiselhöring ist nicht erforderlich.

Weitere Voraussetzungen bzw. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, da die Helfer und Helferinnen alle notwendigen Informationen durch eine Schulung und Informationsmaterial erhalten.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Wahlarten. Soweit man bei einer Urnenwahl helfen möchten, ist man im jeweiligen Wahllokal bereits Vormittag oder Nachmittag eingesetzt. Zu den Aufgaben hier gehört u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im Wahllokal richtig sind und die Ausgaben der Stimmzettel. Ab 18:00 Uhr, also nach Schließung der Wahllokale, sind dann die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Soweit man bei einer Briefwahl helfen möchten, wird ab ca. 16:30 Uhr die Auszählung vorbereitet und ab ca. 18:00 Uhr dann tatsächlich ausgezählt.

Als Aufwandsentschädigung wird ein „Erfrischungsgeld" in Höhe von 40 € gezahlt.

Bei Interesse oder weiteren Fragen melden Sie sich bitte

bis 30.07.2021 in der Stadtverwaltung Geiselhöring beim Leiter des Bürgerbüros

Andreas Pielmeier telefonisch unter 09423 9400-12

oder per E-Mail unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.