(Bericht Andre Ammer, Weißenburger Tagblatt)
Poker und Black Jack haftet ja immer etwas Halbseidenes an, doch auch ein urbayerischer Wirtshaussport wie das Watten hat nicht den besten Ruf. An ethnischen Maßstäben gemessen, so geht die Kunde, komme das Zocken mit dem Max, dem Belle und dem Spitz respektive Seuchel gleich nach dem Stehlen. Reiz und Hinterfozigkeit dieses Kartenspiels bestehen schließlich auch darin, dass sich die Partner durch Augenblinzeln und geheimnisvolle Fingerspiele ihren Bestand mitteilen oder durch Bluffen das gegnerische Team zum "Geh´n" bewegen.
Außerdem werden, anders wie beim Schafkopf, nicht alle 32 Karten ausgegeben, was das Watten rechtlich gesehen zu einem Glücksspiel macht. Sobald es um Geld geht, ist es deshalb illegal.
Im Freistaat ist es darum in den letzten Jahren immer wieder zu unschönen Szenen bei Watt-Turnieren, etwa bei Sportvereinen, gekommen. Anonyme Anzeigen bei der Polizei sorgten für Ermittlungen, ob ein Vergehen nach Paragraph 284 StGB vorliegt. Der Gesetzgeber sieht hier Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor.
Nun aber kann der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) Entwarnung geben. Nach zahlreichen Gesprächen und einem regen Schriftverkehr mit mehreren Landtagsabgeordneten leitete VEBWK-Geschäftsführerin Ursula Zimmermann einen detaillierten Kompromissvorschlag ans Bayerische Innenministerium, der nun von Innenminister Joachim Herrmann abgesegnet wurde (siehe Anhang).
Da in Oberharthausen diese Vorgaben erfüllt werden, steht einem Watterturnier im Dorffest 2019 nichts mehr im Wege!

